Kostenübernahme

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.

Praxis für Logopädie
Emel Şimşek-Uçar

Tonhallenstraße 21 47051 Duisburg

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