Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.
Tonhallenstraße 21 47051 Duisburg
Tel: | 0203/34 86 86 90 |
Fax: | 0203/34 86 86 91 |
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